Kinderschutz-Zentrum Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis
Eine Beratungsstelle für alle, die mit dem Thema Gewalt gegen Kinder und Jugendliche konfrontiert sind
Sekretariat
Adlerstr. 1/5- 1/6
69123 Heidelberg
Telefon: 06221 73921-32
E-Mail: kinderschutz-zentrum@awo-heidelberg.de
Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 13.00 Uhr
Sie wollen unserem Kinderschutz-Zentrum Anregungen oder Verbesserungswünsche mitteilen? Dann wenden Sie sich über das Rückmeldeformular an uns und wir werden Ihre Anmerkungen berücksichtigen!
Interesse an unseren Flyern? Diese gibt es hier als PDF zum Download:
Flyer für Fachkräfte, Flyer für Betroffene, Flyer zur Offenen Sprechstunde für Jugendliche
Wenn Sie auf dieses Bild klicken, werden Sie auf die externe Webseite YouTube weitergeleitet.
Dort gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen von YouTube.
Das Kinderschutz-Zentrum bietet allen Unterstützung an, die mit Gewalt gegen Kinder und Jugendliche konfrontiert sind. Der Begriff Gewalt bezieht sich auf körperliche und seelische Misshandlung, sexualisierte Gewaltanwendung und Vernachlässigung, sowie häusliche Gewalt.
Wir helfen, wenn…
- Ihr Kind seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt erfahren hat
- das Verhältnis zu Ihrem Kind so schwierig ist, dass Sie nicht mehr weiter wissen
- Sie oft wütend auf Ihr Kind sind und es schlagen oder bestrafen (wollen)
- Sie es nicht mehr schaffen, sich ausreichend um Ihr Kind zu kümmern
- Gewalt in Ihrer Partnerschaft auch Ihr Kind belastet
- Sie das Gefühl haben, dass es einem Kind in Ihrer Umgebung nicht gut geht und es vielleicht
gefährdet ist
Unsere Beratungsangebote sind…
- kostenlos
- vertraulich
- auf Wunsch anonym
Im Mittelpunkt der Arbeit steht der Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Um diesem Ziel gerecht zu werden, beziehen wir das familiäre und soziale Umfeld mit ein und arbeiten grundsätzlich familienorientiert. Unsere Angebote sind lebenswelt- und ressourcenorientiert. Wir arbeiten grundsätzlich nach unserem Leitsatz: Kein Fall ist wie der andere.
Selbstverständlich kann sich jeder an das Kinderschutz-Zentrum wenden, unabhängig von Alter, Geschlecht, Abstammung, Glauben, politischer Anschauung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft!
Wir sind eines von 32 Kinderschutz-Zentren bundesweit und das erste in Baden-Württemberg seit 1987. Dachverband all dieser Einrichtungen ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren.
Hier gelangen Sie zur Homepage der Kinderschutz-Zentren.
Im Wesentlichen wird das Kinderschutz-Zentrum von der Stadt Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis finanziert. Darüber hinaus wird das Kinderschutz-Zentrum von seinem Förderverein finanziell unterstützt.
Link zum ZDF-Interview zum Thema „Gewalt in der Kindererziehung“ mit Volker Schuld
Das Kinderschutz-Zentrum besteht aus einem multiprofessionellen Team, das auf langjährige Erfahrung zurückgreifen kann und über spezielles Fachwissen und Kompetenz im Umgang mit Gewalt verfügt.
Es setzt sich zusammen aus:
- Volker Schuld (Leiter des Kinderschutz-Zentrums)
Diplom-Psychologe, Insoweit erfahrene Fachkraft (gem. §8a SGB VIII / §4 KKG), systemischer Familientherapeut (SG), Heilpraktiker Psychotherapie, fortgebildet in Traumatherapie, in Ausbildung zum Hypnotherapeuten - Petra Danner (In Elternzeit)
Diplom-Sozialpädagogin, Insoweit erfahrene Fachkraft (gem. §8a SGB VIII / §4 KKG), systemische Familientherapeutin (SG), systemische Kinder- und Jugendtherapeutin (SG), systemisches Gesundheitscoaching, systemisches Elterncoaching, Elternkursleiterin (Starke Eltern-Starke Kinder) - Björn Könnecke
Diplom-Psychologe, Insoweit erfahrene Fachkraft (gem. §8a SGB VIII / §4 KKG), Erziehungs- und Familienberater (bke), Familienmediator (bke), Ausbildung in personzentrierter Kinder- und Jugendlichentherapie (GwG, GS + AS1) sowie zur Beratung am Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“, Elternkursleiter („Starke Eltern-Starke Kinder“ ®, „Das Baby verstehen“) - Melanie Mayer
Diplom-Sozialpädagogin, Insoweit erfahrene Fachkraft (gem. §8a SGB VIII / §4 KKG), Sexualpädagogin (GSP), Systemische Familientherapeutin (IGST), Traumazentrierte Fachberaterin / Traumapädagogin (DeGPT), staatlich anerkannte Erzieherin - Svenja Götz
Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin B.A., Insoweit erfahrene Fachkraft (§8a SGB VIII), systemische Elternberaterin (DGSSA), Moderatorin für Kinder- und Jugendbeteiligung in Ausbildung - Ursula Lünborg
Team-Assistenz
- Telefonische Beratung
- Unterstützung und Klärungshilfe in Krisensituationen
- Persönliche Beratung in unterschiedlicher Form (Einzel-, Paar- oder Familiengespräche)
- Psychosoziale Prozessbegleitung
- Flyer für Betroffene
Wir sind für dich da, wenn
- Du mit jemandem über Deine Probleme sprechen willst
- Dir jemand weh getan hat oder weh tut
- Dich Gewalt in der Familie belastet
- Dich jemand bedroht oder erpresst
- Du nicht sicher bist, dass es jemand gut mit Dir meint
- Dich jemand zu etwas zwingt, was Du nicht möchtest
- Du vor Menschen, die Dir nahe stehen, Angst hast
- Du zu Hause, in der Schule oder auch mit Freunden Schwierigkeiten hast
- Du denkst, Mist gebaut zu haben
- …
Schreib uns, ruf an oder komm zur offenen Sprechstunde!
Jeden Montag 15 – 17 UHR
im Kinderschutzzentrum Heidelberg, Adlerstraße 1/6, 2. OG
Bitte beachten: In den Schulferien Baden-Württemberg findet keine offene Sprechstunde statt!
Für einen Termin wende dich bitte ans Kinderschutz-Zentrum
unter 06221 7392132,
per Mail an kinderschutz-zentrum@awo-heidelberg.de
oder
Unser Angebot an dich
- Wir hören Dir zu und überlegen gemeinsam, wie es weitergehen kann
- Wir tun nichts, was Du nicht willst – Du bestimmst mit
- Wir unterliegen der Schweigepflicht, d.h. ohne Deine Einverständnis erzählen wir nichts weiter
- Du brauchst nichts zu bezahlen
- Du kannst zu uns kommen, uns anrufen oder uns mailen – wie Du möchtest
Merke dir immer
- Es ist mutig, sich Hilfe zu holen!
- Du hast das Recht, über Dich selbst zu bestimmen!
- Niemand hat das Recht, Dir weh zu tun oder etwas mit Dir zu machen, das du nicht möchtest!
Hier findest du unseren Flyer zur Offenen Sprechstunde für Jugendliche.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an haupt- und nebenberufliche sowie ehrenamtliche Fachkräfte
- in der Jugendhilfe (z.B. aus Kindertagesstätten)
- an Schulen
- aus Medizin und Gesundheitswesen
- aus Jugend-, Sport- und Behindertenverbänden
… aus Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis.
Wie kann ich mir den Ablauf einer Fachberatung vorstellen?
In einem Gespräch stellen wir Ihnen unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung zur Verfügung, um den kollegialen Austausch zu gestalten und ein weiteres Vorgehen zu besprechen.
- Je nach Bedarf kann die Beratung einmalig oder als prozesshafte Begleitung erfolgen
- Sie kann persönlich im Kinderschutz-Zentrum, vor Ort bei Ihnen oder telefonisch umgesetzt werden – rufen Sie an!
- Sie ist in Form von Einzel-/ Teamberatung oder einer gemeinsamen Beratung gegebenenfalls verschiedener beteiligter Institutionen möglich
- Die Beratung ist vertraulich, anonym und kostenfrei
Bei welchen Themen finde ich Unterstützung?
- Klärung eines Verdachts auf körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt und Vernachlässigung
- Abschätzung eines Gefährdungsrisikos unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen
- Kontakt zu den Eltern und Kindern bzw. Jugendlichen
Wenn Sie sich fragen…
- ob Sie Ihrem „Bauchgefühl“ nachgehen sollen
- was Sie bei einem entsprechenden Verdacht tun können
- ob und wann Sie andere Institutionen hinzuziehen sollen oder müssen
- welche Hilfe notwendig bzw. angemessen ist
- wie Ihr nächster Schritt aussehen könnte
…dann kontaktieren Sie uns!
Hier finden Sie unseren Flyer für Fachkräfte.
Elternberatung in den Heidelberger Kindertagesstätten
- seit 2008
- durch kompetente Fachberaterinnen des Kinderschutz-Zentrums
- in Kindertagesstätten, Krippen und Kindergärten unter dem Motto „Familien stark machen“
- bietet für Eltern und Erziehungsverantwortliche bei Bedarf einmal pro Monat eine vertrauliche Beratung bei unterschiedlichsten Alltagsproblemen
- Ziel dabei ist, dass die Eltern ein Verständnis für die Entwicklungsschritte des Kindes und die damit verbundenen Herausforderungen entwickeln
- auch sollen Kinder in ihren Kompetenzen gestärkt werden
- bei Bedarf umfassende Unterstützung durch enge Kooperation mit den Kitas
- Beteiligung von Anfang an am Projekt
- Betreuung von aktuell 24 Kindertagestätten verschiedener Träger im Raum Heidelberg
Ansprechpartnerinnen
Frauke Isenberg
Mail: frauke@frauke-isenberg.de
Sabine Kimmig
Mail: elternberatung.kimmig@web.de
Ute Ullmann
Mail: uullmann@web.de
Unsere Angebote
- Fortbildungen für fachverwandte Berufsgruppen
- Elternabende in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen, z.B. zu den Themen „Sexuelle Gewalt bei Kindern – Möglichkeiten der Prävention“, „Kindliche Sexualität“ und „Liebevoll Grenzen setzen“
- Arbeitskreise und Kooperationstreffen
- Projekte und sonstige Aktionen wie z. B. Organisation von Fachtagungen und Teilnahme an Podiumsdiskussionen
Psychosoziale Prozessbegleitung
(Text überwiegend der Website des Justizministerium Baden-Württemberg und der Seite des Bundesjustizministeriums entnommen)
Bei der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren handelt es sich um eine intensive (nicht-rechtliche) Form der Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte (Opfer) von Straftaten durch speziell ausgebildete Fachkräfte vor, während und nach der Hauptverhandlung. Verletzte Zeug*innen erhalten auf diese Weise eine qualifizierte Betreuung und werden auf vielfältige Weise informiert und unterstützt. Psychosoziale Prozessbegleitung hat das Ziel, die individuelle Belastung von Verletzten zu reduzieren und die Aussagetüchtigkeit als Zeugin oder Zeuge im Strafverfahren zu fördern.
Seit dem 1. Januar 2017 kann jedes Opfer eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Die Staatskasse übernimmt die Kosten für die psychosoziale Prozessbegleitung allerdings nur im Fall einer Beiordnung. Ein Anspruch auf kostenfreie Beiordnung besteht vor allem für Kinder und Jugendliche, die Opfer einer schweren Sexual- oder Gewaltstraftat geworden sind. Im Einzelfall können auch erwachsene Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten einen Anspruch auf kostenfreie Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder die besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers eine Beiordnung erfordert. Dies ist beispielsweise in der Regel der Fall bei
- Personen mit einer Behinderung,
- Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung,
- Betroffenen von Sexualstraftaten,
- Betroffenen von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie z. B. bei häuslicher Gewalt oder Stalking),
- Betroffenen von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität und
- Betroffenen von Menschenhandel.
Bei (versuchten) Tötungsdelikten können unter Umständen auch Angehörige der Opfer eine psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet bekommen.
Besteht der Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung zusätzlich zum Anspruch auf anwaltliche Beratung und Vertretung?
Ja. Wenn Sie Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben, haben Sie in der Regel auch Anspruch auf einen kostenfreien Opferanwalt. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine zusätzliche Unterstützung und kann die anwaltliche Beratung auch nicht ersetzen. Umgekehrt umfasst die psychosoziale Prozessbegleitung andere Hilfen für die Betroffenen, die regelmäßig nicht durch den Anwalt oder die Anwältin vermittelt werden.
Muss man die psychosoziale Prozessbegleitung bezahlen?
Im Falle einer Beiordnung durch das Gericht ist die Prozessbegleitung für das Opfer kostenfrei. In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Beiordnung nicht vorliegen, kann sich jede:r Verletzte auch auf eigene Kosten eine psychosoziale Prozessbegleitung nehmen.
Wer darf psychosoziale Prozessbegleitung vornehmen? Welche Standards gelten?
Wichtig ist eine professionelle Begleitung. Daher werden hohe Anforderungen an die Kompetenzen der begleitenden Person gestellt. Im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) sind die Mindestanforderungen an die Qualifikation geregelt. Die Prozessbegleiterin bzw. der Prozessbegleiter muss fachlich, persönlich und interdisziplinär qualifiziert sein. Die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter sind zur Neutralität gegenüber dem Strafverfahren verpflichtet. Aufgabe der Prozessbegleitung ist nicht die Aufklärung des Tatgeschehens. Das bedeutet, dass die Prozessbegleitung mit dem Opfer auch nicht über das Tatgeschehen selbst spricht oder das Tatgeschehen aufarbeitet. Darüber wird das Opfer auch zu Beginn der Prozessbegleitung aufgeklärt. Die Prozessbegleiterin oder der Prozessbegleiter kann auch jederzeit als Zeugin bzw. Zeuge im Strafprozess vernommen werden. Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht den Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern nicht zu.
Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die psychosoziale Prozessbegleitung sind in § 406g der Strafprozessordnung und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) geregelt.
Wie finde ich eine psychosoziale Prozessbegleitung?
Die Länder sind für die Ausführung der psychosozialen Prozessbegleitung zuständig und damit auch für die Frage, welche Personen als Prozessbegleiterinnen oder Prozessbegleiter anerkannt werden. Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung verabschiedet. Weitere Einzelheiten für die Inhalte der Weiterbildungen für Fachkräfte wurden auf der Grundlage des Landesausführungsgesetzes in einer Ausführungsverordnung geregelt.
Eine Liste aller baden-württembergischen psychosozialen Prozessbegleiter*innen ist hier eingestellt.
Antragsweg
Hier finden Sie einen Link zum Antragsweg.
Personen mit den oben genannten Voraussetzungen können beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung stellen. Im Ermittlungsverfahren – also vor Erhebung der öffentlichen Klage – entscheidet das Amtsgericht am Sitz der für das zugrundeliegende Ermittlungsverfahren zuständigen Staatsanwaltschaft über diesen Antrag. Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, ist für den Antrag das mit dem Strafverfahren befasste Gericht zuständig. Der Antrag kann aber auch bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht werden, die ihn dann an das zuständige Gericht weiterleiten werden. Die Auswahl der beizuordnenden psychosozialen Prozessbegleitung erfolgt durch das Gericht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Antragstellung ein*n psychosoziale*n Prozessbegleiter*in zu benennen.
Ansprechpartner
(für alle Altersgruppen inklusive Erwachsene sowie primär in den Landgerichtbezirken Heidelberg und Mannheim)
Björn Könnecke
E-Mail: kinderschutz-zentrum@awo-heidelberg.de
Tel.: 06221-73921-35
(Mo. + Mi.-Fr.)
Beratung beim Antrag auf Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) / Fonds Sexueller Missbrauch
Der Fonds im Überblick
Der Fonds Sexueller Missbrauch will Betroffenen helfen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch im familiären Bereich erlitten haben und noch heute unter dessen Folgewirkungen leiden. Betroffene, die in der Familie im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses sexuell missbraucht wurden, können Sachleistungen wie z.B. Therapien beantragen. Leistungen aus dem Fonds sind für Betroffene gegenüber den gesetzlichen Leistungen nachrangig. Das bedeutet, dass er sich nur an die Betroffenen richtet, die Leistungen nicht schon aus den bestehenden Hilfesystemen (z.B. Gesetzliche und Private Krankenversicherung, Gesetzliche und Private Unfallversicherung, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz) gemäß ihren Bedürfnissen erhalten.
Aufgabe des Fonds ist es, noch andauernde Belastungen als Folgewirkung des Missbrauchs auszugleichen bzw. zu mildern. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.
Über Leistungen aus diesem Hilfesystem wird in unabhängigen Expertengremien (Clearingstellen) beraten. Dabei erstellt die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch die Leistungsbescheide. Das Ergänzende Hilfesystem besteht aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich und aus dem EHS-Institutioneller Bereich.
Betroffene können aus dem Fonds Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Unabhängig von weiteren Voraussetzungen können Sachleistungen nur bei ausreichenden Fondsmitteln bewilligt werden. Menschen mit Behinderungen können darüber hinaus Mehraufwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro beantragen, die notwendig und angemessen sind, damit sie die Hilfeleistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen können (z.B. Assistenzleistungen, erhöhte Mobilitätskosten).
Welche Leistungen werden gewährt?
Voraussetzung für Hilfemaßnahmen ist immer, dass ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem sexuellen Missbrauch und den heute noch vorhandenen Folgen zu erkennen ist. Die beantragten Hilfen müssen dazu geeignet sein, die noch andauernden Folgen des Missbrauchs zumindest zu mindern. Es können nur Sachleistungen bewilligt werden. Beispiele finden Sie hier.
Wer kann Leistungen beantragen?
Antragsberechtigt beim „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ sind Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche sexuell in der Familie oder im familiennahen Umfeld missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.
Zeitliche Voraussetzung ist, dass die Tat zwischen dem 23. Mai 1949 (Gründung der Bundesrepublik Deutschland) bzw. dem 7. Oktober 1949 (Gründung der Deutschen Demokratischen Republik) und dem 30. Juni 2013 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs – StORMG) begangen wurde.
Zusätzlich muss die Tat auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik begangen worden sein.
Hier gelangen Sie zur Website des Fonds Sexueller Missbrauch mit ausführlichen Informationen – auch zum „EHS-Institutioneller Bereich“.
Hier gelangen Sie zu den Antragsformularen und Leitlinien.
Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung durch das Kinderschutz-Zentrum
Das Team hat die Installation dieses Fonds durch den Bund für sinnvoll erachtet und eine Beteiligung bei der Antragsberatung beschlossen. Unser Mitarbeiter Herr Könnecke hat an einer speziellen Schulung durch die Geschäftsstelle des Fonds teilgenommen und steht Ihnen unabhängig vom Wohnort zur Antragsberatung zur Verfügung.
Ansprechpartner
Björn Könnecke
E-Mail: kinderschutz-zentrum@awo-heidelberg.de
Tel.: 06221-73921-35
(Mo. + Mi.-Fr.)
Wir vergeben Praktikumsplätze! (für mind. 3 Monate)
Praktikumsplätze erst wieder ab Januar 2025 verfügbar
Wir, das Kinderschutz-Zentrum Heidelberg & Rhein-Neckar-Kreis, vergeben Praktikumsplätze
Sie sind StudentIn, eingeschrieben in:
- Sozialpädagogik
- Sozialer Arbeit
- Psychologie
- Sonstige…
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Was Sie erwartet:
- Ein nettes Team
- Ein herzliches und offenes Arbeitsklima
- Interessante Fälle
- Teilnahme an Beratungen
- Arbeitskreise
- Übernahme von Telefondiensten
- Teilnahme an Fortbildungen
- Raum für Fragen aller Art
- Regale voller Fachliteratur
Bei Interesse senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen an:
kinderschutz-zentrum@awo-heidelberg.de
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Das Team des Kinderschutz-Zentrums Heidelberg
Sie können in unserem Förderverein gerne Mitglied werden und damit unsere Arbeit unterstützen.
Unabhängig davon freuen wir uns über jede Spende!
Verein der Freunde und Förderer des KSZ HD e.V.
1. Vorsitzender Sören Michelsburg
Sparkasse Heidelberg
IBAN: DE57 6725 0020 0000 0504 90
BIC: SOLADES1HDB
Auf Wunsch bekommen Sie gern eine Spendenquittung.
Bis 200 Euro genügt dem Finanzamt auch der Einzahlungsbeleg.
Hier finden Sie weitere Informationen und Flyer zu unseren Angeboten:
Flyer für Fachkräfte
Flyer für Betroffene
Flyer zur Offenen Sprechstunde für Jugendliche
Praktikum im Kinderschutz-Zentrum:
- für StudentInnen der Studiengänge Erziehungswissenschaften, Psychologie und Sozialpädagogik
- Mindestdauer drei Monate in Vollzeit
- detaillierter Einblick in das Arbeitsfeld durch Teilnahme an Beratungsgesprächen, Teamsitzungen und Fortbildungsveranstaltungen
- nach einer Einarbeitungsphase werden auch selbstständig Telefondienste übernommen
- Möglichkeit, sich in Form eines Projekts mit einem Themenaspekt intensiver zu befassen
Unsere aktuellen Praktikumsangebote:
Praktikumsplätze erst wieder ab Oktober 2024 verfügbar